AGB / Hausordnung
§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber und den
Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich
„Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber und dem Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils
aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Betreiber nicht an, es sei denn,
sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem
Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm
einzubeziehen.
§ 2 Eintrittskarten
Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch
der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen
grundsätzlich nur die vom Betreiber ausgestellten Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind,
soweit nicht auf der Karte vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der
Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen
verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Der Betreiber des Filmtheaters ist
berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen und behält sich
vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung dann zu verlangen, wenn eine Karte für eine
bestimmte Vorstellung reserviert, indes nicht eingelöst wurde, so dass andere Interessenten
und Besucher für diese Vorstellung abgewiesen wurden.
Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist
ausgeschlossen.
Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß
Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf
Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten
wird kein Ersatz geleistet.
§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt
Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das
Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr als
10 Cent und 5-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte,
beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht
angenommen. Die Eintrittskarten bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des
Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.
§ 4 Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet weder für abhanden gekommene Garderobe, noch für abhanden
gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Es wird vereinbart, dass der Betreiber
diesbezüglich keine Obhutsverpflichtungen übernimmt.
Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet der
Betreiber nicht, es sei denn, ihm fällt selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern
sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Haupt- und Nebenpflichtverletzungen,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung gegen den Betreiber sind
ausgeschlossen, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten
verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf
den Ersatz des vorhersehbare Schadens beschränkt.
Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein
Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten
im Programm abgedruckten Films gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Für
Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Betreiber, sondern der
jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 5 Verbotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher
Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnen während der Vorstellung sind aus
urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 Urhebergesetz) untersagt.
Der Zutritt zum Kino kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass
der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder
andere Besucher belästigen wird, insbesondere alkoholisiert oder ersichtlich Drogen
beeinflusst ist.
§ 6 Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen der §§ 5 und 6 ist das
Hauspersonal berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen.
Der Betreiber ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder
wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein
Hausverbot zu erteilen.
§ 7 Regelungen zum Datenschutz
Regelungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen
Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Brakel.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung
tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen
branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.
§ 9 Stempelkarten / Filmpass
Stempelkarten und Filmpässe werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt,
Eigentümer bleibt jedoch das Kino. Bei Missbrauch oder Ablauf kann der Filmpass oder die
Stempelkarte vom Kino jederzeit eingezogen werden. Stempelkarten und Filmpässe
verlieren sofern keine andere Gültigkeit angegeben, spätestens 3 Jahren nach dem ersten
Stempel ihre Gültigkeit (§ 195 BGB). Eine Übertragung ist nicht möglich, eine Auszahlung ist
ausgeschlossen.
§ 10 Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte
Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal ausgeschaltet oder
auf Lautlos geschaltet sein. Das telefonieren ist während der gesamten Vorstellung
untersagt.
§ 11 Missbrauch
Die Altersfreigabe der Filme (FSK) ist bei Kartenkauf dringend zu beachten und wird am
Einlass des Kinos überprüft. Sollten für Personen Karten gekauft worden sein, deren Alter
unter der jeweiligen FSK Freigabe des Filmes liegt, wird der Zugang zur Filmveranstaltung
verwehrt. Die FSK Altersangabe ist auch im Beisein einer personensorgeberechtigten Person
zu beachten.
Stand 2021